-Wartung von Heizungsanlagen nach Herstellerangaben

 

-Prüfung von Gasanlagen (Gebrauchsfähigkeitsprüfung)

Jeder Eigentümer einer Gasanlage hat nach DVGW-TRGI 2008 die Verantwortung seine Gasanlage alle 12 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen zu lassen.

-Hydraulischer Abgleich Ihrer Heizungsanlage

-Reparatur und Störungsbehebung