-Wartung von Heizungsanlagen nach Herstellerangaben
-Prüfung von Gasanlagen (Gebrauchsfähigkeitsprüfung)
Jeder Eigentümer einer Gasanlage hat nach DVGW-TRGI 2008 die Verantwortung seine Gasanlage alle 12 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen zu lassen.
-Hydraulischer Abgleich Ihrer Heizungsanlage
-Reparatur und Störungsbehebung